Eine energetische Sanierung senkt Verbrauch und Emissionen, kostet aber Geld. Ein erheblicher Teil davon lässt sich über das Gebäudeprogramm zurückholen. Für das Jahr 2026 stehen von Bund und Kantonen gemeinsam rund 607 Millionen Franken bereit, die in bessere Gebäudehüllen und erneuerbare Wärme fliessen. Wer die Regeln kennt, plant seine Sanierung von Anfang an so, dass die Beiträge nicht verloren gehen. Der tiefe Referenzzins und Festhypotheken von im Schnitt rund 1,8 Prozent machen den Zeitpunkt zusätzlich attraktiv.
Was das Gebäudeprogramm 2026 fördert
Gefördert werden die klassischen Bausteine einer Modernisierung: die Wärmedämmung der Gebäudehülle, also Fassade, Dach und Kellerdecke, sowie der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen durch erneuerbare Systeme wie Wärmepumpen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz, umfassende Gesamtsanierungen und Neubauten im Minergie-P- oder GEAK-A/A-Standard sind beitragsberechtigt. Statt einzelner Massnahmen lohnt sich oft der Blick aufs Ganze: Eine koordinierte Sanierung von Hülle und Haustechnik ist meist wirtschaftlicher als eine Reihe von Einzeleingriffen über Jahre.
Antrag vor Baubeginn und GEAK Plus als Grundlage
Die wichtigste Regel lautet: Der Antrag muss immer vor Baubeginn gestellt und bewilligt sein. Wer zuerst baut und danach ein Gesuch einreicht, verliert den Anspruch. Deshalb gehört die Förderung an den Anfang der Planung, nicht ans Ende.
Als solide Grundlage dient in vielen Fällen der GEAK Plus, der Gebäudeenergieausweis der Kantone mit ergänzendem Beratungsbericht. Er zeigt den Ist-Zustand des Gebäudes und liefert konkrete Empfehlungen. Damit lassen sich Massnahmen priorisieren, Kosten abschätzen und die richtige Reihenfolge festlegen, bevor die erste Handwerkerofferte eingeht.
Kantonale Unterschiede beachten
Das Gebäudeprogramm wird von den Kantonen umgesetzt, und die Beiträge fallen unterschiedlich aus. Höhe, förderfähige Massnahmen und Bedingungen variieren je nach Standort, teils deutlich. Vor der Detailplanung lohnt sich daher der Blick auf die Vorgaben des eigenen Kantons. Wer beide Ebenen früh zusammendenkt, kann die Sanierung so zuschneiden, dass technischer Nutzen und Förderbeitrag optimal zusammenpassen, statt sich nachträglich mit knappen Fristen und formalen Hürden zu befassen.
So gehen Sie vor
In der Praxis bewährt sich eine klare Reihenfolge:
Zustand mit einem GEAK Plus erfassen
Massnahmen und Varianten festlegen
Kantonale Förderbedingungen prüfen
Gesuch einreichen und die Bewilligung abwarten
Erst nach der Bewilligung mit dem Bau beginnen
So bleibt der Prozess planbar, und die Investition rechnet sich schneller. Eine saubere Kosten- und Terminplanung hilft zudem, Förderung, Finanzierung und Bauablauf aufeinander abzustimmen.
Wenn Sie eine energetische Sanierung ins Auge fassen, unterstützt Sie Domus Projects gerne von der ersten Einschätzung bis zur koordinierten Umsetzung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie Ihr Vorhaben in Ruhe durchdenken, bevor die erste Schraube gedreht wird.



